Jaklin Riegelmann & Co - Property Consultants & Estate Agents
Der Vorvertrag (Atto Preliminare di Compravendita Immobile)
Dieses rechtlich gesicherte Verkaufs- und Kaufversprechen garantiert Ihnen einerseits das Anwesen und bietet andererseits dem Verkäufer die Sicherheit, dass Sie sein Anwesen erwerben werden. Der Vorvertrag lehnt sich in seiner Formulierung und Inhalt an den nachfolgenden notariellen Kaufvertrag an. Er umfasst alle vereinbarten Konditionen zwischen Ihnen und dem Verkäufer, Zahlungsmodalitäten und Termin des notariellen Kaufvertrags. Sollte eine der Vertragsparteien der italienischen Sprache nicht ausreichend mächtig sein, so muss der Vorvertrag zweisprachig mittels eines zertifizierten Übersetzers oder mittels einer zweisprachigen Prokura an eine Vertrauensperson abgewickelt werden. Die Käuferprovision beträgt 3,63% (3% zzgl. 21% MwSt) vom zwischen den Parteien übereingekommenen Kaufpreis, verdient und zahlbar bei Geschäftsabschluss (Codice Civile (Italienisches Zivilgesetzbuch) Artikel 1754 und 1755), d.h. nach Unterzeichnung des Vorvertrags. Der Vorvertrag wird durch eine Anzahlung (Caparra Confirmatoria) von ca. 30% des Kaufpreises rechtsgültig und anschließend registriert. Selbstverständlich begleiten wir Sie bis zum Abschluss des notariellen Kaufvertrags.
Die Caparra Confirmatoria
Die Caparra Confirmatoria ist im Codice Civile (Italienisches Zivilgesetzbuch) in Artikel 1385 enthalten, findet Anwendung bei Kaufangeboten und Vorverträgen, und wird wie folgt geregelt: Sollten Sie Ihre Kaufabsicht zurückziehen, so verlören Sie Ihre Anzahlung, während der Verkäufer bei Nichterfüllung Ihnen das Doppelte der Anzahlung erstatten müsste. Unabhängig davon können Sie und der Verkäufer jeweils eine Eigentumsübertragung gerichtlich erzwingen.
Der Kaufvertrag (Atto Notarile di Compravendita Immobile)
Der notarielle Kaufvertrag wird im Allgemeinen zwischen zwei und sechs Monaten nach dem Vorvertrag geschlossen. Der aufsetzende Notar Ihrer Wahl prüft im Vorfeld die rechtlich und historisch einwandfreie Herkunft der Immobilie. Bei Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags sind die Restsumme an den Verkäufer, die Grunderwerbssteuern sowie das Notarshonorar zu zahlen. Nach Unterzeichnung und Eigentumsübertragung veranlasst der aufsetzende Notar die Registrierung des Kaufvertrags und die Eintragung im Kataster und in den entsprechenden Registern (Agenzia delle Entrate). Sollte eine der Vertragsparteien der italienischen Sprache nicht ausreichend mächtig sein, so muss auch der notarielle Kaufvertrag zweisprachig mittels eines zertifizierten Übersetzers oder mittels einer zweisprachigen Prokura an eine Vertrauensperson abgewickelt werden.