Jaklin Riegelmann & Co - Property Consultants & Estate Agents

Das Kaufangebot (Proposta di Acquisto)

Zur schriftlichen Übereinkunft des Verkaufspreises wird Ihnen vom Kaufinteressenten ein zeitlich begrenztes Kaufangebot unterbreitet. Wird das Kaufangebot von Ihnen durch Gegenzeichnung angenommen, ist der nächste Schritt der Vorvertrag.

Der Vorvertrag (Atto Preliminare di Compravendita Immobile)

Dieses rechtlich gesicherte Verkaufs- und Kaufversprechen gibt Ihnen die Sicherheit, dass der Kaufinteressent Ihr Anwesen erwerben wird. Der Vorvertrag lehnt sich in seiner Formulierung und Inhalt an den nachfolgenden notariellen Kaufvertrag an. Er umfasst alle vereinbarten Konditionen zwischen Ihnen und dem Kaufinteressenten, Zahlungsmodalitäten und Termin des notariellen Kaufvertrags. Optional kann der Vorvertrag zum vollständigen sprachlichen Verständnis mittels einer Prokura an eine Vertrauensperson oder zweisprachig mittels eines zertifizierten Übersetzers abgewickelt werden. Der Vorvertrag wird durch Registrierung und eine Anzahlung (Caparra Confirmatoria) von ca. 30% des Verkaufspreises rechtsgültig. Die Verkäuferprovision unserer Immobilienagentur beträgt 3,63% (3% zzgl. 21% MwSt) vom zwischen den Parteien übereingekommenen Verkaufspreis, verdient und zahlbar bei Geschäftsabschluss (Codice Civile (Italienisches Zivilgesetzbuch) Artikel 1754 und 1755), d.h. nach Unterzeichnung des Vorvertrags und dessen Registrierung. Selbstverständlich begleiten wir Sie bis zum Abschluss des notariellen Kaufvertrags.

Die Caparra Confirmatoria

Die Caparra Confirmatoria ist im Codice Civile (Italienisches Zivilgesetzbuch) in Artikel 1385 enthalten, findet Anwendung bei Kaufangeboten und Vorverträgen, und wird wie folgt geregelt: Sollte der Kaufinteressent seine Kaufabsicht zurückziehen, so verlöre er seine Anzahlung, während Sie bei Nichterfüllung dem Kaufinteressenten das Doppelte der Anzahlung erstatten müssten. Unabhängig davon können Sie und der Kaufinteressent jeweils eine Eigentumsübertragung gerichtlich erzwingen.

Der Kaufvertrag (Atto Notarile di Compravendita Immobile)

Der notarielle Kaufvertrag wird im Allgemeinen zwischen zwei und sechs Monaten nach dem Vorvertrag geschlossen. Der aufsetzende Notar prüft im Vorfeld die rechtlich und historisch einwandfreie Herkunft der Immobilie. Bei Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags wird die Restsumme vom Kaufinteressenten beglichen. Nach Unterzeichnung veranlasst der aufsetzende Notar die Registrierung und Eigentumsübertragung im Immobilien-Kataster (Agenzia del Territorio und Conservatoria dei Registri Immobiliari). Optional kann ebenfalls der notarielle Kaufvertrag zum vollständigen sprachlichen Verständnis mittels einer Prokura an eine Vertrauensperson oder zweisprachig mittels eines zertifizierten Übersetzers abgewickelt werden.